Häusliche Gewalt – Umgänge mit den Tätern widersprechen Vorgaben der Istanbul Konvention
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vor 1 Jahr
Zu oft werden Kinder, in deren Familien es zu Häuslicher Gewalt
gekommen ist, übersehen und überhört. Denn in einigen
Jugendämtern und Familiengerichten geht man noch immer davon aus,
dass Häusliche Gewalt keine Kindeswohlgefährdung darstellt, wenn
„nur“ das andere Elternteil Opfer der Gewalt wurde. In der Folge
erhalten die „Schläger“ nicht selten Umgang. Rainer Becker
erläutert, dass diese Praxis illegal ist, weil sie gegen die
Istanbul-Konvention verstößt.
Näheres dazu erfahrt ihr hier im Podcast "Auf ein Wort!
Rainer spricht Klartext".
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