Kinderschutz: Erfolg gegen Ärztehopping

Kinderschutz: Erfolg gegen Ärztehopping

3 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

 RISKID – Das Risiko-Kinder-Informationssystem Deutschland
für den interkollegialen Fachaustausch von Kinderärzten zum
besseren Schutz unserer Kinder 

Was eigentlich selbstverständlich erscheinen mag, ist rechtlich
leider ganz anders. Kinderärzte, die sich untereinander über ihre
Patientinnen und Patienten austauschen wollen, brauchen hierfür
eine besondere Erlaubnis der Eltern oder eine gesetzliche
Regelung, die diesen Austausch zulässt. Problematisch ist das
Einholen einer Einwilligung bei Eltern, die im Verdacht stehen,
Ihr Kind zu missbrauchen, misshandeln oder zu vernachlässigen.
Der Verein RISKID aus Duisburg setzt sich von der Deutschen
Kinderhilfe e. V. unterstützt seit Jahren für eine gesetzliche
Regelung ein, die so einen Austausch zulässt. Nordrhein-Westfalen
hat hiervon als erstes Bundesland Gebrauch gemacht. Weitere
Länder haben vergleichbare Regelungen angekündigt. Rainer Becker
erläutern die Hintergründe, Zusammenhänge und
Probleme. 

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www.kindervertretung.de

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