Schönheitsreparaturen: BGH-Urteil zur Kostenaufteilung

Schönheitsreparaturen: BGH-Urteil zur Kostenaufteilung

23 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Ein Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung und erkennt diese als
vertragsgemäß an. Nach 14 Jahren fordert er vom Vermieter, dass
dieser Schönheitsreparaturen vornimmt, da sich der Zustand der
Wohnung in dieser Zeit verschlechtert habe. Schließlich muss der
Vermieter doch dafür sorgen, dass die Wohnung im vertragsgemäßen
Zustand erhalten bleibt, oder? Der Vermieter sieht das anders und
der Mieter zieht vor Gericht. Was entscheidet der BGH? Wer ist für
die Reparaturen verantwortlich? Wer muss die Kosten tragen? Und was
bedeutet das für Sie als Vermieter:in oder Mieter:in? Sie möchten
ivia-Referent und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Detlef Wendt persönlich kennenlernen und mehr von ihm zu
Schönheitsreparaturen erfahren? Buchen Sie unsere "Ganztägige
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