Rückblick: 20 Stunden Todesangst – Als eine Geiselnahme das Land in Atem hielt

Rückblick: 20 Stunden Todesangst – Als eine Geiselnahme das Land in Atem hielt

Montag, 16. Juni 1980: Ein bewaffneter Mann stürmt in eine Arztpraxis und nimmt über 20 Geiseln in seine Gewalt. Kriminalreporter Hans Breitegger erzählt von den Stunden, in denen sich die Ereignisse überschlagen haben.
24 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

[Diese Podcast-Folge ist ursprünglich in unserem Format Graz –
Laut gedacht erschienen]


Es waren wohl die 20 längsten Stunden im Leben
der Geiseln und ihrer Angehörigen – so lange dauerte die
Geiselnahme durch Josef Kis-Lukac, der frustriert und bewaffnet
am Montag, dem 16. Juni 1980, kurz vor Mittag in eine
Arztpraxis in der Grazer Annenstraße eindringt.


Der Arzt und ein Sanitäter können fliehen, die restlichen
Geiseln bangen um ihr Leben. Der Täter zwingt eine junge
Ordinationsgehilfin mit vorgehaltener Waffe seine
Forderungen nach außen zu kommunizieren. Sie tritt in
telefonischen Kontakt mit einer damaligen Redakteurin der Kleinen
Zeitung, Helena Wallner. Stundenlang vermittelt Wallner mit der
Ordinationsgehilfin zwischen Geiselnehmer, Zeitung und
Polizei. 

Ergänzung:


In Reaktion auf diese Folge hat sich Gerhard Ofner bei uns
gemeldet. Er war damals als einer
der Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung besonders
gefährlicher Rechtsbrecher derjenige, der als
erster in die Ordination des Arztes gelangt ist und zusammen
mit einem Kollegen den Arzt und den Rettungsfahrer geborgen und
in Sicherheit gebracht hat.


Das sind seine Ergänzungen zu dem Podcast (zusammengefasst):


Nicht nur bei der Gendarmerie wurde das „GEK“ aufgebaut,
sondern auch in den Bundespolizeidirektionen wurden
„Einsatzgruppen zur Bekämpfung besonders gefährlicher
Rechtsbrecher“ gebildet und Kriminalbeamte entsprechend
ausgebildet und ausgerüstet. Das geschah ohne besondere
Information der Öffentlichkeit.
 

Damals waren Beamte dieser Einsatzgruppe der BPD-Graz im
Einsatz. Der Auftrag: „unblutige Beendigung der
Geisellage, Befreiung der Geiseln und Festnahme des
Täters“. Waffengebrauch im Sinne der gesetzlichen
Bestimmungen. Bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der
Geiseln war sofortiges Einschreiten (Konfrontation mit
dem Täter) angeordnet. Die körperliche Unversehrtheit
und das Lebens der Geiseln war unter allen Umständen zu
schützen.
 

Nach der Bergung des Arztes und des Rettungsfahrers über die
Feuerwehrleiter, wurde die Lage – die zuvor weitgehend unklar war
– erkundet. Der Täter konnte immer wieder durch das
Türschloss beobachtet werden. Die an dieser Türe
stehenden Geiseln wurde erklärt (Gespräche im Flüsterton waren
möglich), wie sie sich im Falle eines möglichen Sturms
des Warteraumes verhalten sollten. Diese Informationen
wurde auch unter den Geiseln weitergegeben.
 

Schon damals gab es Erkenntnisse über die Bewältigung von
Geisellagen und die Führung von Verhandlungen, die
einerseits den Täter ermüden, fehleranfällig und unaufmerksam
machen und andererseits den Einsatzkräften Raum zur Entwicklung
entsprechender Strategien schaffen sollten. Diese
Taktik der Sicherheitsbehörden bei Geisellagen war und ist
bis heute absolut lege artis. In diesem Sinne
erfolgte auch die Einsatzplanung und die Auftragserteilung an das
Zugriffsteam der BPD-Graz.

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