Wenn der Arzt nicht richtig aufklärt
Der Arzt/ die Ärztin muss Euch, wenn Ihr sie aufsucht, umfassend
und in verständlicher Form über alle Fakten rund um Eure Behandlung
informieren. Er/Sie muss Euch beispielsweise die Diagnose, die
beabsichtigte Therapie erläutern und auch die vorauss..
20 Minuten
Podcast
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In Ärztliche Kunstfehler berichten Tina und Stefani von ärztlichen Kunstfehlern und den dramatischen Folgen für die Betroffenen. Empathisch erzählen sie Geschichten von Betroffenen, Angehörigen oder AnwältInnen. Auch ÄrztInnen schildern ihre Pers..
Bielefeld
Beschreibung
vor 9 Monaten
Der Arzt/ die Ärztin muss Euch, wenn Ihr sie aufsucht, umfassend
und in verständlicher Form über alle Fakten rund um Eure Behandlung
informieren. Er/Sie muss Euch beispielsweise die Diagnose, die
beabsichtigte Therapie erläutern und auch die voraussichtliche
gesundheitliche Entwicklung erklären. Und das nicht nur zu Beginn
der Behandlung, sondern auch im Verlauf. Vor einer OP hat der
Arzt/die Ärztin eine Aufklärungspflicht: Ihr müsst über die
Bedeutung und Tragweite der Maßnahme umfassend aufgeklärt werden.
Denn nur, wenn Ihr als Patient oder Patientin wisst, was auf Euch
zukommen kann und Ihr auf Basis dieser Informationen Eure
Einwilligung in den Eingriff geben könnt, erst dann darf der Arzt
oder die Ärztin Euch operieren. Und Ihr habt die Möglichkeit,
nachzufragen. Falls Ihr die Fachsprache nicht versteht, bittet
darum, es anders auszudrücken. Bloß keine Angst vor den Halbgöttern
in weiß! Es geht um Eure Gesundheit! Tipps für ein gelungenes
Arztgespräch auf Augenhöhe gibt es in dieser Folge von der
Patientenberatung und wir berichten über Fälle, wo das mit der
Aufklärung nicht so gut geklappt hat. Fotos und weiterführende
Infos zu Ärztliche Kunstfehler auf www.instagram.com/podcastfabrik/
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe: www.md-wl.de Ärztekammer
Westfalen-Lippe: www.aekwl.de Unabhängige Patientenberatung,
gebührenfreie Hotline 0800/0117722: www.patientenberatung.de,
Verbund unabhängige Patientenberatung e.V., www.v-up.de
Arbeitskreis Medizingeschädigter: www.akmg.de Aktionsbündnis
Patientensicherheit: www.aps-ev.de Urteile:
www.kostenloseurteile.de Patientenanwälte: www.patientenanwalt.de
Zähne: patientenberatung@zahnaerzte-wl.de, kostenfreie Hotline:
08000/5171317 (Mittw. 15.00 – 19.00 Uhr) Depressionen: kostenlose
Telefon-Hotline der deutschen Depressionshilfe 0800 - 33 44 5 33
Gewalt bei Geburt: www.traumageburtev.de, www.mother-hood.de
kunstfehler@podcastfabrik.de
und in verständlicher Form über alle Fakten rund um Eure Behandlung
informieren. Er/Sie muss Euch beispielsweise die Diagnose, die
beabsichtigte Therapie erläutern und auch die voraussichtliche
gesundheitliche Entwicklung erklären. Und das nicht nur zu Beginn
der Behandlung, sondern auch im Verlauf. Vor einer OP hat der
Arzt/die Ärztin eine Aufklärungspflicht: Ihr müsst über die
Bedeutung und Tragweite der Maßnahme umfassend aufgeklärt werden.
Denn nur, wenn Ihr als Patient oder Patientin wisst, was auf Euch
zukommen kann und Ihr auf Basis dieser Informationen Eure
Einwilligung in den Eingriff geben könnt, erst dann darf der Arzt
oder die Ärztin Euch operieren. Und Ihr habt die Möglichkeit,
nachzufragen. Falls Ihr die Fachsprache nicht versteht, bittet
darum, es anders auszudrücken. Bloß keine Angst vor den Halbgöttern
in weiß! Es geht um Eure Gesundheit! Tipps für ein gelungenes
Arztgespräch auf Augenhöhe gibt es in dieser Folge von der
Patientenberatung und wir berichten über Fälle, wo das mit der
Aufklärung nicht so gut geklappt hat. Fotos und weiterführende
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Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe: www.md-wl.de Ärztekammer
Westfalen-Lippe: www.aekwl.de Unabhängige Patientenberatung,
gebührenfreie Hotline 0800/0117722: www.patientenberatung.de,
Verbund unabhängige Patientenberatung e.V., www.v-up.de
Arbeitskreis Medizingeschädigter: www.akmg.de Aktionsbündnis
Patientensicherheit: www.aps-ev.de Urteile:
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Zähne: patientenberatung@zahnaerzte-wl.de, kostenfreie Hotline:
08000/5171317 (Mittw. 15.00 – 19.00 Uhr) Depressionen: kostenlose
Telefon-Hotline der deutschen Depressionshilfe 0800 - 33 44 5 33
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