Verträge automatisieren? Was sind und was leisten „Smart Contracts“?

Verträge automatisieren? Was sind und was leisten „Smart Contracts“?

Mit Nikolas Guggenberger von der Yale Law School
39 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Auch, wenn nicht jede:r von uns Expert:in für Zivilrecht ist, gehen
wir im Alltag routiniert miteinander vertragliche Verpflichtungen
ein. Ob wir Brötchen kaufen, eine Lebensversicherung abschließen
oder einen Flug buchen – wir verlassen uns darauf, dass wir uns
aufeinander verlassen können. Und wenn doch mal etwas schief geht,
regeln Gesetze oder eben Gerichte den Streitfall. Das Internet als
Marktplatz macht da auf den ersten Blick keinen großen Unterschied.
Wir bestellen beim Versandhandel einfach online statt wie unsere
Großeltern per Telefon oder Postkarte. Wir klicken und vom Kredit
bis zum Aktienkauf geht alles blitzschnell. Sonst ändert sich
nichts – oder? Vielleicht lohnt sich doch ein genauerer Blick. Denn
Automatisierung verändert ausbalancierte Garantieregeln im
Hintergrund von Verträgen, von denen wir oft gar nicht wissen. Und
dass Digitalität möglicherweise großes Potential hat, unser
Verständnis von gegenseitiger Verpflichtung zu verändern, zeigt
spätestens der Hype um Smart Contracts. Mit ihnen soll eine
automatisierte Vertragsabwicklung möglich werden, die zumindest in
der Theorie ganz ohne Vertrauen ineinander und staatliche
Institutionen funktioniert. Aber inwiefern wäre das ein
Fortschritt? Nikolas Guggenberger forscht und lehrt an der Yale Law
School zur Automatisierung von Recht und ihren Auswirkungen auf die
Gesellschaft. Zuvor war der Rechtswissenschaftler Juniorprofessor
am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
der Universität Münster. Im Digitalgespräch erklärt Guggenberger,
an welchen Stellen Digitalität einen Unterschied für unsere
Vertragspraxis macht und beleuchtet die Hintergründe des
Schlagworts „Smart Contract“. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger
und Petra Gehring diskutiert er, ob ausgeklügelte Technik das Recht
ersetzen könnte und stellt klar, wo deutsche Gesetze der
Automatisierung Grenzen setzen, die z. B. das Rechtssystem der USA
nicht unbedingt kennt.

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