Ja heißt ja – Darf die EU regeln, was eine Vergewaltigung ist?

Ja heißt ja – Darf die EU regeln, was eine Vergewaltigung ist?

47 Minuten
Podcast
Podcaster
Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)

Beschreibung

vor 1 Monat
Deutschland blockiert den Schutz von Frauen in Europa vor
sexualisierter und häuslicher Gewalt – das warfen 100 prominente
Frauen dem Bundesjustizminister Marco Buschmann vor. Der Grund:
Buschmann stellt sich gegen eine EU-Richtlinie, die insbesondere
den Tatbestand der Vergewaltigung europaweit einheitlich regeln
soll. „Ja heißt ja“, statt Zwang oder Gewalt, wie es bisher noch in
einigen Strafgesetzen der Mitgliedsstaaten heißt. Nun ist klar: Die
Richtlinie kommt – aber ohne den Vergewaltigungstatbestand. Warum
Buschmann sich gegen das Vorhaben gestellt hat, warum die
Vereinheitlichung gescheitert ist und wie gut die Frauen in der EU
vor Gewalt geschützt sind, das diskutieren die Justizreporter*innen
Alena Lagmöller und Kolja Schwartz mit Prof. Tatjana Hörnle vom
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit
und Recht und mit Dilken Çelebi, Vorsitzende der
Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.

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