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  4. #118 Durchfallquoten bei den Anwaltsprüfungen in der Deutschschweiz
In der Podcastfolge 117 „Man kann auch zu viel lernen“ hat Duri
Bonin von einer Erfolgsquote bei der Anwaltsprüfung im Kanton
Zürich von 50% gesprochen. Wie kommt er auf diese Zahl? Wenn man
etwas tiefer in den Rechenschaftsbericht des Obergerichts des
Kantons Zürich schaut, zeigt sich, dass im Jahre 2019 sich 316
Personen der schriftlichen Anwaltsprüfung gestellt und 181 das
Anwaltspatent erhalten haben (approximative Erfolgsquote von 56%
{S. 51, 156}), im Jahre 2018 waren 335 Personen an der
schriftlichen Prüfung und 178 haben das Patent erhalten (53%),
sodann 2017 haben 354 die schriftliche Prüfung abgelegt und 169
wurde das Anwaltspatent verliehen (47%). Das Verhältnis der
Personen, welche die Anwaltsprüfung beginnen und das Patent am Ende
erhalten, liegt also bei rund 50%, wobei es sich bei diesen
Prozentzahlen nur um Annäherungen handelt, da der Prüfungszyklus
jahresübergreifend sein kann. Interessant ist weiter, dass im Jahre
2019 rund 30% der Geprüften die schriftliche wie auch die mündliche
Anwaltsprüfung im ersten Anlauf bestanden, im Jahre 2018 waren es
28% und im 2017 21%; mit anderen Worten mussten 2017 80% der
Geprüften im Kanton Zürich in mindestens eine Wiederholung.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen der
Anwaltsprüfungen in den Kantonen lassen sich die Zahlen nur schwer
vergleichen. Wenn man trotzdem einen Blick auf die umliegenden
Kantone werfen will, so liegt die Erfolgsquote 2019 im Kanton Zug
bei 76%, in Bern bei 63%, in St. Gallen bei 56%, in Luzern bei 51%
und im Kanton Aargau bei 48% der angemeldeten Kandidaten.
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„#118 Durchfallquoten bei den Anwaltsprüfungen in der Deutschschweiz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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