#129 Wie sinnvoll sind Ad-hoc-Gefährlichkeitsbeurteilungen?
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Kanton Zürich hat für die Beurteilung der Ad-hoc-Gefährlichkeit
von Personen die Fachstelle Forensic Assessment und Fallmanagement
(FFAF) geschaffen. Die FFAF bietet drei Berichtsarten an:
Aktennotiz (zusammenfassende Beurteilung der zentralen
Risikofaktoren anhand der Akten), Abklärungsbericht (eine
ausführlichere Aktennotiz, ebenfalls aktengestützt), Befundbericht
(hier findet zusätzlich eine persönliche Exploration statt und es
werden eventuell auch fremdanamnestische Angaben eingeholt). Duri
Bonin fragt sich, wie sinnvoll solche
Ad-hoc-Gefährlichkeitbeurteilungen sind? Es besteht die Gefahr,
dass der Staatsanwalt die Verantwortung delegiert. Da der
"Vorgutachter" mangels genügender Fakten keine sinnvolle Prognose
stellen kann, wird dieser zur sichereren Variante tendieren, ergo
die Inhaftierung. Ein solches hat dann im für den Exploranden
schlimmsten Fall gar noch eine präjudizierende Wirkung auf das
eigentliche Gutachten.
von Personen die Fachstelle Forensic Assessment und Fallmanagement
(FFAF) geschaffen. Die FFAF bietet drei Berichtsarten an:
Aktennotiz (zusammenfassende Beurteilung der zentralen
Risikofaktoren anhand der Akten), Abklärungsbericht (eine
ausführlichere Aktennotiz, ebenfalls aktengestützt), Befundbericht
(hier findet zusätzlich eine persönliche Exploration statt und es
werden eventuell auch fremdanamnestische Angaben eingeholt). Duri
Bonin fragt sich, wie sinnvoll solche
Ad-hoc-Gefährlichkeitbeurteilungen sind? Es besteht die Gefahr,
dass der Staatsanwalt die Verantwortung delegiert. Da der
"Vorgutachter" mangels genügender Fakten keine sinnvolle Prognose
stellen kann, wird dieser zur sichereren Variante tendieren, ergo
die Inhaftierung. Ein solches hat dann im für den Exploranden
schlimmsten Fall gar noch eine präjudizierende Wirkung auf das
eigentliche Gutachten.
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