#417 Selbst finanzierte Strafverteidigung = bessere Strafverteidigung? (Art. 134, 135, 426 sowie 429 StPO)

#417 Selbst finanzierte Strafverteidigung = bessere Strafverteidigung? (Art. 134, 135, 426 sowie 429 StPO)

16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren den Umgang mit
Anwaltswechselwünschen der beschuldigten Person (Art. 134 StPO).
Eine apodiktische Lösung gibt es nicht, vielmehr bedarf es
Fingerspitzengefühl des Büros für amtliche Mandate. Weiter kommen
Gregi und Duri auf die Entschädigung der Wahlverteidigung (Art. 429
Abs. 1 lit. a StPO) und der amtlichen Verteidigung zu sprechen
(Art. 135 StPO): Was hat die Entschädigungsfrage für Auswirkungen
auf die Verteidigungsarbeit? Führt eine selbst finanzierte
Verteidigung zu einer besseren Verteidigung? Und was ist, wenn die
amtliche Verteidigung ins eigene Kostenrisiko geht und ein
Privatgutachten erstellen lässt? Schliesslich werfen sie wiederum
einen Blick auf die durch die Räte am 17. Juni 2022 verabschiedete
StPO-Revision. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
"Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel
der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen
Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: -
Schweizerische Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- StPO-Revision:
https://www.strafprozess.ch/stpo-revision-schlussabstimmung/ -
Obergericht Aargau und deren Entschädigungspraxis:
https://www.strafprozess.ch/obergericht-aargau-an-einem-neuen-tiefpunkt/
oder
https://www.strafprozess.ch/seriefeuer-das-obergericht-aargau-schiesst-sich-ins-eigene-knie/
oder
https://www.strafprozess.ch/das-obergericht-aargau-und-das-geld/
oder - Folglich gehörte es zu den Obliegenheiten von RA A. als
amtlicher Verteidiger, die unzureichenden Gutachten auch mittels
Privatgutachtens in Frage zu stellen:
https://entscheide.weblaw.ch/cache.php?link=21.07.2014_bb.2013.131&sel_lang=de
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.

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