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  4. #420 Einfluss der Protokollierung auf die Würdigung von Aussagen (Art. 78 Abs. 3 StPO)
In Einvernahmen bei Polizei und Staatsanwaltschaft wird kein
Wortprotokoll erstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers geht es
bei der Protokollierung darum, Wichtiges auszuwählen, zu
„übersetzen“ und festzuhalten. Personen, die noch nie an einer
Einvernahme teilgenommen haben, mag dies überraschen, da der
Protokolltext eine wörtliche Protokollierung nahelegt. Was geht bei
dieser Protokollierungstechnik verloren? Fällt damit tatsächlich
überflüssiger Balast weg, wie der Gesetzgeber annimmt? Als
Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle
und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen
zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin
gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte,
Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte,
Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und
wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche
Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene
Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: -
Schweizerische Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
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„#420 Einfluss der Protokollierung auf die Würdigung von Aussagen (Art. 78 Abs. 3 StPO)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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