Ein unumstößliches Grundgesetz

Ein unumstößliches Grundgesetz

8 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten

Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat genehmigt
und angenommen. Sein Inkrafttreten gilt als Geburtsstunde der
Bundesrepublik, die unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges aus
den drei Westzonen hervorgegangen ist.


Das Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes und steht über
allen anderen Rechtsnormen; es stellt eine Balance zwischen
Demokratie und Rechtsstaat her. Die Unantastbarkeit der
Menschenwürde ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel
1). Das Grundgesetz ist für die Menschen da – zu ihrem Nutzen, um
für Rechtssicherheit zu sorgen und vor staatlicher Willkür zu
schützen. So ist z. B. die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung
(Artikel 13) ein hohes und schützenswertes Rechtsgut, das gerade
in der NS-Zeit durch staatliche Stellen massiv untergraben wurde.
Doch selbst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es in
Deutschland Fälle, in denen gegen dieses Grundrecht verstoßen
wurde – denn dort, wo der Mensch das Sagen hat, werden auch
Gesetze gebrochen und Grundlagen der Demokratie infrage gestellt.


Lange vor der Entstehung des Grundgesetzes ist Jesus, Gottes
Sohn, als Mensch auf die Erde gekommen und hat den Menschen seine
»Verfassung« in der vielzitierten Bergpredigt (siehe Matthäus
5–7) mitgeteilt – ein unumstößliches göttliches Grundgesetz. Und
im Gegensatz zu menschlichen Gesetzgebern hält sich der Urheber
der Bergpredigt selbst ohne Wenn und Aber an seine eigene
Verfassung. Wir tun gut daran, seinen Maßstab ernst zu nehmen!
Denn gegen Ende seiner Rede sagt Jesus: »Nicht jeder, der zu mir
sagt: Herr, Herr!, wird in das Reich der Himmel hineinkommen,
sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den Himmeln ist«
(Matthäus 7,21).
Axel Schneider


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