Gerichtsurteil: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens
Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiter als rechtsextremistische
Verdachtsfall beobachtet werden. Das Oberverwaltungsgericht in
Münster hat die Berufungsklage der Partei zurückgewiesen. Wie geht
es jetzt weiter?
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Beschreibung
vor 1 Monat
Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiter als rechtsextremistische
Verdachtsfall beobachtet werden. Das Oberverwaltungsgericht in
Münster hat die Berufungsklage der Partei zurückgewiesen. Wie geht
es jetzt weiter?
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