Das Spital Wetzikon muss in Nachlassstundung gehen

Das Spital Wetzikon muss in Nachlassstundung gehen

Das Bezirksgericht Hinwil hat das Gesuch des Spitals Wetzikon um eine Nachlassstundung bewilligt. Während vier Monaten ist dieses damit vor Betreibungen geschützt. Der Betrieb läuft normal weiter.Das Spital ist in finanziellen Schwierigkeiten, weil es ...
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Beschreibung

vor 2 Wochen
Das Bezirksgericht Hinwil hat das Gesuch des Spitals Wetzikon um
eine Nachlassstundung bewilligt. Während vier Monaten ist dieses
damit vor Betreibungen geschützt. Der Betrieb läuft normal
weiter.Das Spital ist in finanziellen Schwierigkeiten, weil es eine
Millionen-Anleihe zurückzahlen muss. Weitere Themen: * Die
Schaffhauser Staatsanwaltschaft hat zwei Jugendliche,
die Sprengstoffanschläge geplant haben sollen, aus der
Untersuchungshaft entlassen. Sie sind nun in einer geschlossenen
Anstalt untergebracht. * Der Fördertopf des Kantons Zürich für
E-Parkplätze wird rege genutzt.

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