Die EU-Kleinanlegerstrategie

Die EU-Kleinanlegerstrategie

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Beschreibung

vor 3 Wochen

Im Mai 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ein Vorhaben, das
das Ziel hat, Kleinanlegern mehr Chancen zu eröffnen, die
Renditemöglichkeiten der Finanzmärkte zu nutzen. Die hat den
Namen Retail Investment Strategy, abgekürzt RIS.


Bedauerlicherweise waren in der ursprünglichen Fassung der RIS
partielle Provisionsverbote vorgesehen. Diese konnten auch durch
die Interessenvertretung des BVK auf europäischer Ebene
verhindert werden. Dennoch sind in dem veröffentlichten
RIS-Entwurf partielle Provisionsverbote vorgesehen die in Kraft
treten sollen, wenn Versicherungsmakler erklären, dass sie auf
unabhängiger Basis beraten.


Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
kritisierte dies dezidiert und pochte auf die Notwendigkeit
rechtlicher Klarstellungen, dass deutsche Versicherungsmakler
davon grundsätzlich nicht betroffen sein dürfen.


Das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union ist
kompliziert und langwierig. Auch die EU-Kleinanlegerstrategie
wird im sogenannten Trilogverfahren zwischen der EU-Kommission,
dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt und
verabschiedet. Ende März tagte dazu der Wirtschaft- und
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments und gab sein Votum
ab.


Dominik Hoffmann, Leiter der BVK Verbandskommunikation fragt
Rechtsanwältin und BVK-Geschäftsführerin Anja Kahlscheuer, die
Mitglied in der Kommission des BVK für EU- und Auslandsfragen
ist, nach dem aktuellen Stand der Dinge.

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