Bundesgericht: Negativer Bescheid für Schwyzer Energieproduzent

Bundesgericht: Negativer Bescheid für Schwyzer Energieproduzent

Für die zukünftige Produktion von Strom aus Klärgas wird eine Firma mit Sitz in Schwyz nicht die gleiche Vergütung erhalten wie für den heutigen Strom aus Biomasseabfällen. Beide Gase sind zwar nicht fossile Energieträger, es würden aber unterschiedli ...
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Beschreibung

vor 1 Woche
Für die zukünftige Produktion von Strom aus Klärgas wird eine Firma
mit Sitz in Schwyz nicht die gleiche Vergütung erhalten wie für den
heutigen Strom aus Biomasseabfällen. Beide Gase sind zwar nicht
fossile Energieträger, es würden aber unterschiedliche Vorgaben
gelten, urteilt das Bundesgericht. Weiter in der Sendung: * Die
Gemeinde Cham will ein Schulhaus auf dem Areal Pavatex Süd bauen. *
Das Elektrizitätswerk Obwalden erzielte 2023 einen Gewinn von 8.95
Millionen Franken.

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