Polizeieinsatz Suhr: Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft

Polizeieinsatz Suhr: Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft

Im November 2020 erschoss ein Kantonspolizist in Suhr einen Mann, der randaliert hatte. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt untersuchte die Schussabgabe. Im März 2024 stellte er die Untersuchung ein. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt. Gegen die E ...
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vor 1 Monat
Im November 2020 erschoss ein Kantonspolizist in Suhr einen Mann,
der randaliert hatte. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt
untersuchte die Schussabgabe. Im März 2024 stellte er die
Untersuchung ein. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt. Gegen die
Einstellungsverfügung gibt es nun eine Beschwerde. Weiter in der
Sendung: * Aargau: Im Winter streuen die Werkhöfe auf Kantons- und
Gemeindestrassen je nachdem Tausende von Tonnen Salz. Ist das Salz
eine Gefahr für die Umwelt? Das wollten Grossrätinnen und Grossräte
von der Regierung wissen. Diese sagt, das Salz sei kein Problem. *
Handball: Der HSC Suhr Aarau bleibt im Rennen um den Meistertitel
in der Nationalliga A. Suhr Aarau gewann am Sonntag das vierte
Spiel im Playoff-Viertelfinal gegen Winterthur und glich auf 2:2
aus. Nun kommt es am Mittwoch auswärts in Winterthur zur
Finalissima. Korrektur:  Das Regionaljournal Aargau Solothurn
berichtete im Rahmen dieser Sendung/dieses Podcasts darüber, dass
eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht
rechtsgültig sei. Es sei Beschwerde eingereicht worden. Es geht um
den Fall im November 2020, als ein Aargauer Kantonspolizei einen
randalierenden Mann erschossen hatte. Der Bericht des
Regionaljournals stützte sich auf die Angaben der Aargauer
Staatsanwaltschaft. Diese teilt aber mit, dass die bisherigen
Informationen falsch waren. Es gebe keine Beschwerde gegen die
Einstellungsverfügung. Sie gelte. Der Polizist hat also in Notwehr
gehandelt.

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