Cannabis-Gesetz: Städtetag sieht Nachbesserungsbedarf
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In Interviews, Beiträgen und Reportagen bilden wir ab, was in der Welt passiert, fragen nach den Hintergründen und suchen nach dem Warum.
Beschreibung
vor 1 Monat
Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis kann zum 1. April in
Kraft treten. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand
am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Der Nachbesserungsbedarf im
Gesetz sei "ziemlich massiv", beklagt Städtetagspräsident Markus
Lewe (CDU).
Kraft treten. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand
am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Der Nachbesserungsbedarf im
Gesetz sei "ziemlich massiv", beklagt Städtetagspräsident Markus
Lewe (CDU).
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