Speichel als alternatives Untersuchungsmaterial zur Drogenanalytik mittels Immunoassay: Ein Vergleich zu verschiedenen Nachweisverfahren im Urin in drogentherapeutischen Einrichtungen

Speichel als alternatives Untersuchungsmaterial zur Drogenanalytik mittels Immunoassay: Ein Vergleich zu verschiedenen Nachweisverfahren im Urin in drogentherapeutischen Einrichtungen

Beschreibung

vor 16 Jahren
Dem Nachweis von Drogen und psychotropen Substanzen im Speichel
kann bei verschiedenen klinisch-forensischen Fragestellungen, zum
Beispiel im Bereich der Verkehrsmedizin, eine große Bedeutung
zukommen. Die Reliabilität des so genannten Drogenscreenings im
Speichel mit Hilfe des CEDIA-Verfahren sowie mit dem EMIT-Verfahren
(für Cannabinoide) untersucht. Für die Speicheltestung wurde durch
Vorversuche eine untere Nachweisgrenze (LOD) festgelegt. Die
Festlegung des jeweiligen Cut-offs der einzelnen Analyte erfolgte
nach Auswertung der ROC-Kurve. Sämtliche Urinproben wurden mit dem
CEDIA-Verfahren sowie mit Urinstäbchen (GLORIA-Verfahren)
untersucht. Zur Auswertung kamen 96 Speichel- und 103 Urinproben
von insgesamt 31 opiatabhängigen Patienten. Es zeigte sich, dass im
Speicheltestverfahren nur für Methadon vergleichbar gute Ergebnisse
wie im Urintestverfahren erreicht werden konnten. Nur mäßige
Testergebnisse hinsichtlich der Aussagefähigkeit der
Immunoassayverfahren im Speichel ergaben sich für die meisten
anderen untersuchten Drogen wie Amphetamine und Barbiturate, Kokain
und Opiate. Für Cannabinoide und Benzodiazepine erscheint diese
Methode nicht geeignet zu sein. Dagegen zeigten sich bis auf eine
niedrige Sensitivität bei Kokain bei allen Analyten mit
Urinstäbchen gute Nachweisergebnisse. Die Kombination von einem
Immunoassayverfahren und Bestätigungsanalysen, wie zum Beispiel
Gaschromatographie (Massenspektroskopie) im Urin, erscheint daher
weiterhin als die Methode der ersten Wahl bei nicht invasiven
Testverfahren. Dagegen ist der Einsatz von Speicheltestverfahren,
etwa in dem Bereich der Verkehrsmedizin eher kritisch zu werten und
erscheint am ehesten bei Substitutionsbehandlungen als zusätzliches
Testverfahren sinnvoll.

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