Interview mit Birte Schlinkmeier - Hitzewallungen, was tun?

Interview mit Birte Schlinkmeier - Hitzewallungen, was tun?

12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Hitzewallungen reichen von leichten Schwitzanfällen bis hin zu
schlaflosen Nächten. Wenn frau 5 mal das Nachthemd wechseln muss,
weil es durchgeschwitzt ist, dann ist es höchste Zeit etwas zu
tun.


Im Volksmund manchmal ein wenig ins Lächerliche gezogen, leiden
Betroffene oft still darunter und hoffen, dass die Hitzewallungen
irgendwann von selber gehen.


Es gibt vieles, was Du tun kannst, damit die Wallungen
erträglicher werden oder ganz verschwinden:


Birte Schlinkmeier ist Selbsthilfebeauftragte der Rehaklinik Bad
Oexen, Breast Care Nurse, MammaCare Trainerin und Skin Coach für
onkologisch betroffene PatientInnen.


Seit vielen Jahren begleitet sie Patientinnen und Patienten auf
dem Weg der Heilung nach einer Krebstherapie. Ihr
Erfahrungsschatz ist riesig und sie teilt ihr Wissen gerne mit
uns.


In dieser Folge gibt sie wertvolle Tipps, was Du tun kannst, wenn
Du unter Hitzewallungen in Folge einer Krebstherapie leidest.


Wir weisen darauf hin, dass LebensHeldin! e.V. und Birte
Schlinkmeier KEIN Geld oder andere Vergütung für die Nennung der
Produkte bekommen. Die Empfehlungen beruhen ausschliesslich auf
Birte Schlinkmeiers Erfahrung mit PatientInnen.


Genannte Produkte und Tipps:




Salvysat 3x1 Tablette am Tag und viel trinken (1 Tablette
abends mehr, wenn Du nachts stark schwitzt)




Sport und Bewegung (mind. 1 x am Tag straff spazieren gehen)




Akupunktur am Ohr nach Nadaprotokoll




Primavera Hitzewallungsspray: 2 Hübe vor die Brust, wenn die
Wallung kommt, in sich gehen und den Duft wahrnehmen




Kleidung: Baumwolle oder funktionelle Mikrofaser




Ernährung: nicht so spät zu Abend essen und nichts Schweres




Birte bietet in eigener Sache Produkte für PatientInnen auf ihrer
Homepage an: https://www.onko-goodies.de


Disclaimer: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
jegliche Art von Hinweisen und Tipps, die in diesem Podcast
gegeben werden, keine wie auch immer geartete medizinische
Dienstleistungen im Sinne von BGB und HGB darstellen.

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