#177: Corona-Krise: Alles was Sportorganisationen jetzt wissen müssen

#177: Corona-Krise: Alles was Sportorganisationen jetzt wissen müssen

Der Spielbetrieb ruht in allen Wettbewerben, die EM 2020 ist offiziell verschoben und manche Clubs sind sogar in ihrer Existenz bedroht. Die Corona-Krise sorgt auch in der Sportwelt für eine Ausnahmesituation. Sportorganisationen stehen vor vielen...
42 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Der Spielbetrieb ruht in allen Wettbewerben, die EM 2020 ist
offiziell verschoben und manche Clubs sind sogar in ihrer
Existenz bedroht. Die Corona-Krise sorgt auch in der Sportwelt
für eine Ausnahmesituation. Sportorganisationen stehen vor vielen
offenen Fragen und Unsicherheiten, auch im Hinblick auf
rechtliche Konsequenzen. Um Klarheit in der aktuellen,
dynamischen Situation zu bekommen, beantwortet Rechtsanwalt Dr.
Felix Holzhäuser von der Kanzlei Lentze.Stopper im Podcast die
wichtigsten Fragen.


Im Gespräch mit Felix schauen wir uns die Auswirkungen an, die
die Corona-Krise auf Vereine, Verbände, Ligen, Sponsoren und
Medien hat. Er erklärt uns die rechtlichen Grundlagen und gibt
Sportorganisationen hilfreiche Handlungsempfehlungen mit auf den
Weg. 
Das müssen Sportorganisationen jetzt wissen Welche
Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die Vereine und was sollten
Vereine jetzt tun? (ab 08:09)

Die Auswirkungen für die Vereine sind enorm. Aufgrund der
dynamischen Situation ist es leider auch schwierig, konkrete
Handlungsempfehlungen zu geben. Vereine und Verbände sind als die
unmittelbaren Veranstalter der meisten Großevents diejenigen, die
den größten Teil der Last schultern müssen – dies steht jetzt
schon fest. Was die Absage von ihren Veranstaltungen betrifft,
unterliegen sie den Weisungen der Behörden und
der jeweils übergeordneten Verbände. Deren
Entscheidungen sind entsprechend umzusetzen.
Wie geht man mit einer drohenden Absage von Events um?
(ab 10:01)

Bei Unsicherheit über eine drohende Absage einer Veranstaltung
sollten Vereine stets den engen Austausch mit den
zuständigen Behörden suchen (meistens das kommunal
verantwortliche Gesundheits- oder Ordnungsamt). Den Empfehlungen
der übergeordneten Behörden ist in jedem Fall zu folgen
Wer haftet für die Kosten, wenn ein Event abgesagt
wird? (ab 12:37)

Fakt ist, dass Veranstalter für einen großen Teil des drohenden
finanziellen Schadens wohl selbst aufkommen
müssen. Teilweise gibt es
Ausfallversicherungen, bei denen Veranstalter
Ersatzansprüche geltend machen können. Diese sind in der Regel
aber sehr teuer und daher nicht durchgängig vorhanden.


Grundlage der jetzt verordneten behördlichen Maßnahmen ist das
Infektionsschutzgesetz. Auch dort gibt es
Regelungen, bei deren Anwendbarkeit im Einzelfall der Staat für
Verluste aufkommen kann, auch dies ist aber leider nicht die
Regel.


Aktuell werden auch immer wieder Fonds diskutiert. So unterhält
die DFL beispielsweise einen Sicherungsfond, der
außerhalb der Corona-Krise für finanzielle Engpässe geschaffen
wurde. Aus diesem könnten Vereine in extremer
Notsituation bezuschusst werden. Für eine Übernahme der
kompletten Schäden wird dies aber bei weitem nicht ausreichen.


Aktuell sollten sich diese Fragen der Haftung aber noch nicht
akut stellen. Im Fokus muss jetzt zunächst die
Gefahrenabwehr und der Gesundheitsschutz stehen.
Wenn diese Krise hoffentlich irgendwann vorbei ist, also im
Anschluss an die Corona-Krise, können wir im zweiten Schritt
diskutieren, wer in welcher Höhe für entstandene Schäden haftet.
Wie sollten Veranstalter jetzt handeln? (ab
14:53)

Wichtig ist die offene und frühzeitige
Kommunikation mit allen Stakeholdern und möglichst eine
gemeinsame Entscheidungsfindung. Dies sind neben
Vereinen und Verbänden, natürlich die Sponsoren und
Medienpartner, vor allem auch die verantwortlichen Behörden. Alle
sollten einen Beitrag zur Lösung der jetzigen Situation leisten.
Auch haftungsrechtlich ist es für Veranstalter im Übrigen
günstiger, wenn Events aufgrund von behördlichen Weisungen
abgesagt werden als wenn ein Veranstalter dies frei und
vielleicht voreilig selbst entscheidet. Zudem sind bei den
Behörden auch die erforderlichen medizinischen Kenntnisse oder
Zugänge zu den entsprechenden Experten vorhanden, weshalb ein
enger Austausch hier unerlässlich ist.


Weiter ist es für die Vorbereitung auf mögliche spätere
Schadensersatzforderungen zu empfehlen, alle
Entscheidungsprozesse sorgfältig zu dokumentieren.
Was passiert mit bereits verkauften Tickets? (ab
20:14)

Auf diesen Kosten bleibt der Veranstalter i.d.R.
zu nahezu 100 % sitzen. Die meisten Ticket-AGBs sehen es vor,
dass ein Fan für den Fall einer Spielabsage oder bei Geisterspiel
sein Geld zurück bekommt. Dauerkarteninhaber wird der jeweilige
Anteil zurückerstattet. Die AGBs werden jedoch vom Verein selbst
bestimmt und können daher unterschiedlich sein. Teilweise gibt
es Klauseln zu Lasten der Verbraucher, in denen keine
Entschädigung für den Verbraucher vorgesehen ist. Dr. Felix
Holzhäuser meint: „Das sehe ich persönlich als sehr kritisch
an, glaube, dass das unter Verbraucherschutzgesichtspunkten nicht
zulässig ist und dann am Ende auch nicht durchsetzbar sein
wird."
Was passiert bei Verschiebungen von Events mit den
Tickets? (ab 21:54)

Auch diese Frage lässt sich durch die entsprechende AGB im
Einzelfall beantworten. Hier gibt es i.d.R. eine Klausel, die
besagt, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten. Falls der
Verbraucher am neuen Termin nicht kann, sehen die AGB auch dann
aber in der Regel vor, dass Personen von ihrem Kaufvertrag
zurücktreten können und dann ihr Geld zurückbekommen.
Wie ist das bei Ticketing-Drittanbietern wie Viagogo?
(ab 22:42)

Bei diesem besonderen Fall bekommt der Kunde theoretischer
ebenfalls sein Geld zurück. Der Vertragspartner ist jedoch in
diesem Fall der Drittanbieter und nicht der Verein. Deshalb sind
Vereine nicht verpflichtet, dem Käufer Geld zu
erstatten, sondern hier muss sich der betroffene Ticketinhaber an
seinen Vertragspartner wenden – den Verkäufer oder die
Ticketplattform. Bei weiteren Kosten wie z.B. vergebliche
Hotel- oder Reisekosten sind Veranstalter oder
Drittanbieter in der Regel nicht verpflichtet, für die Kosten
einzustehen.
Was sollten Sponsoren tun? (ab
24:31)

Zunächst ist hier in die vertraglichen Vereinbarungen zu schauen.
Grundsätzlich gilt aber: „Ohne Verschulden gibt es auch keine
Haftung. Wir sind im Bereich der Pandemie, das ist in 99,9 % ein
Fall der höheren Gewalt und somit liegt kein Verschulden einer
Partei vor. Und wenn kein Verschulden vorliegt, muss auch keiner
einen Schadensersatz zahlen.“ Allerdings bedeutet dies auch, dass
Sponsoren ohne die Leistung des Vertragspartners nicht zu
einer Gegenleistung verpflichtet sind. Daher bleiben
Vereine und Verbände in den meisten Fällen wohl auch auf dem
Großteil der Sponsoringsumme sitzen.

Wir sind der Meinung: In einer loyalen
Partnerschaft sollte in dieser Ausnahmesituation
Solidarität bewiesen werden. Rechtliche
Ansprüche sollten zunächst zurückgestellt werden und Vereine
bzw. Verbände und Sponsoren sollten sich gegenseitig
unterstützen.
Was gilt für Medienrechteinhaber? (ab 28:54)

Für Medienrechteinhaber gilt prinzipiell dasselbe, wie für
Sponsoren: Sofern die Leistung von den Vereinen und Verbänden
nicht erbracht werden kann, entfallen auch die
Zahlungsansprüche an die Medienrechtepartner. Diese
Schäden sind gerade in der 1. und 2. Bundesliga natürlich enorm
und sind daher unter allen Umständen zu vermeiden. Daher gilt
hier wohl auch zur Abwendung der größten Schäden die Devise,
Geisterspiel vor Spielabsage, egal ob man das gut findet oder
nicht.


Der Kunde der Medienpartner unterliegt hingegen dem
Verbraucherschutz, sodass er im Zweifel wohl aus
seinem Abonnement-Vertrag aussteigen kann und im Ernstfall wohl
auch einen Anspruch auf Rückerstattung (zumindest einen Teil)
des Geldes besitzt, sollten Saisons ganz abgesagt werden.
Was passiert in den Meisterschaftswettbewerben bei
einer Beendigung der Saison? (ab 30:55)

Die Entscheidung über das Vorgehen bei einer Beendigung der
Saison obliegt dem jeweiligen Dachverband und dessen
Mitgliedern. Wenn die Verbandsstatuten dafür keine
Regelung enthalten, müssen die Mitglieder gemeinsam entscheiden,
wie man sportlich mit einer abgebrochenen Saison umgeht. Auch
hier sollte zweifelsohne der Solidaritätsgedanke im
Vordergrund stehen und die Option mit dem geringsten
Schaden für alle gewählt werden.


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