Nachunternehmerleistung nicht bezeichnet: Angebotsausschluss!

Nachunternehmerleistung nicht bezeichnet: Angebotsausschluss!

Stellen Sie sich vor, Sie geben als Bieter ein An…
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Stellen Sie sich vor, Sie geben als Bieter ein Angebot ab und
vergessen mitzuteilen, dass Sie für eine Teilleistung, etwa den
Kanalbau, einen Nachunternehmer einsetzen wollen. In den
Vergabeunterlagen steht aber: "Beabsichtigt der Bieter Teile der
Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen
auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die
vorgesehenen Nachunternehmen benennen". Ist das nicht geschehen,
muss das Angebot ausgeschlossen werden, so die VK Sachsen-Anhalt,
Beschluss vom 07.08.2018 - 3 VK LSA 46/18

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