Der Werkvertrag im italienischen Recht | Avv. RA Marco Rampf, LL.M.

Der Werkvertrag im italienischen Recht | Avv. RA Marco Rampf, LL.M.

15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

UNSERE PODCASTS FÜR KMU UND MITTELSTAND: DER WERKVERTRAG IM
ITALIENISCHEN RECHT.

Der Werkvertrag ist im italienischen Recht ein sehr
verbreiteter, aber dennoch komplizierter Vertrag, der im
italienischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 1655 ff. geregelt
ist und somit zu den sogenannten kodifizierten „Vertragstypen“
zählt. 


Der Werkvertrag ist ein Vertrag, mit dem eine Partei (der
Auftragnehmer, sog. „Appaltatore“) unter Bereitstellung eigener
Mittel und der Übernahme eigener Risiken, eine Werk- oder
Dienstleistung zugunsten eines Auftraggebers (der sog.
„Committente“) gegen Entgelt erbringt.
In dieser Podcast-Episode bringt Ihnen Avv. RA Marco
Rampf von "RAMPF/EICHNER Avvocati und Rechtsanwälte in
Kooperation" die Regelungen des italienischen Werkvertrages (sog.
"contratto d'appalto") näher.
Sie können dieses Podcast-Episode auch als InfoLetter
lesen unter dem Link:

https://www.linkedin.com/posts/rampf-eichner_infoletter-der-werkvertrag-im-italienischen-activity-7031533966859866112-K3OY?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass
unsere Podcasts alle 14 Tage erscheinen und sich mit der neuesten
Gesetzgebung und Themen aus den Bereichen Immobilien- und
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Compliance, Vertragsrecht und
internationaler Rechtsverkehr, mit besonderem Fokus auf den
Austausch zwischen Italien und Deutschland, befassen.

Unser Podcast-Kanal ist auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon
Music, Google Podcasts, Castbox, Podcast Index, Podcast Addict,
Podchaser, Pocket Casts, Deezer, Listen Notes, Player FM,
Overcast, Castro, Podfriend und Goodpods vertreten.

Für Rückfragen und Vertiefungen zum angesprochenen Thema stehen
wir Ihnen gerne auf der Webseite unserer Kanzlei unter
www.rampf-eichner.eu zur Verfügung und freuen uns auf
Ihren Kontakt.

Viel Spaß!

RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Podcast versteht sich nicht als
verbindliche Rechtsberatung. Die Rechtslage muss von Fall zu Fall
geprüft werden und kann im Endergebnis unterschiedlich ausfallen.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen und nähere
Auskünfte zur Verfügung.

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