Wie Ihre Arbeitnehmer durch die Überlassung des Computers vom Arbeitgeber mehr Nettolohn bekommen und gleichzeitig Kosten gesenkt werden (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)

Wie Ihre Arbeitnehmer durch die Überlassung des Computers vom Arbeitgeber mehr Nettolohn bekommen und gleichzeitig Kosten gesenkt werden (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)

Wie können Kosten, Steuern und Sozialversicherung durch die Überlassung des Computers vom Arbeitgeber gespart werden (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)? Nutzen Sie einen Computer? Computer sind aus unserem modernen Leben, z.B. für...
4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Wie können Kosten, Steuern und Sozialversicherung durch die
Überlassung des Computers vom Arbeitgeber gespart werden
(Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)?


Nutzen Sie einen Computer? Computer sind aus unserem modernen
Leben, z.B. für Ausbildung oder Freizeitaktivitäten, nicht mehr
wegzudenken. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem
Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin einen Computer ohne
zusätzliche Kosten zu überlassen. Darum geht es in dieser Folge.


Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern ein Computer,
einen Laptop, Notebook oder Tablet einschließlich Software und
Zubehör zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Eine
betriebliche Nutzung ist nicht erforderlich.


Der Kauf muss über den Arbeitgeber erfolgen. Somit ist der
Arbeitgeber Eigentümer des Computers. Der Computer wird dem
Arbeitnehmer nur überlassen und nicht geschenkt. Das ist insoweit
wichtig, da eine Schenkung bzw. unentgeltliche Übereignung anders
zu behandeln wäre. Diese Variante besprechen wir in einer
späteren Folge.


Worin liegt der Vorteil?


weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/mehr-netto-durch-ueberlassung-des-computers-vom-arbeitgeber/


Viel Spaß bei dieser Folge.


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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten
lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine
individuelle Beratung ersetzen.


Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch
Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
auszuschließen.


Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke

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