Schenken: Übertragung des Familienheims (Eigenheim) auf den Ehegatten zu Lebzeiten um einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen

Schenken: Übertragung des Familienheims (Eigenheim) auf den Ehegatten zu Lebzeiten um einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen

Der Gesetzgeber hat für die Übertragung des selbst zu Wohnzwecken genutzten Familienheims auf den Ehegatten zu Lebzeiten unter bestimmten Vorrausetzungen eine Steuerbefreiung geschaffen. Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den...
13 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Der Gesetzgeber hat für die Übertragung des selbst zu Wohnzwecken
genutzten Familienheims auf den Ehegatten zu Lebzeiten unter
bestimmten Vorrausetzungen eine Steuerbefreiung geschaffen.


Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den
Ehegatten, muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nicht
selbst mindestens 10 Jahre als Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken
nutzen. Der überlebende Ehegatte ist frei in seiner Entscheidung,
das Objekt zu verkaufen, zu vermieten oder unter Vorbehalt des
Nießbrauchs oder unter Vorbehalt des Wohnrechtes zu übertragen.
Es steht ihm auch frei, jederzeit aus dem Objekt ohne steuerliche
Konsequenzen auszuziehen. Es gibt keinen
Nachversteuerungsvorbehalt beim Auszug. In der Praxis kommt es
häufiger vor, dass bei der Steuerbefreiung bei Erwerben von Todes
wegen für das selbstgenutzte Familienheim die 10-Jahresfrist der
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Eigentümer nicht eingehalten
wird oder werden kann und es dadurch zu hohen
Erbschaftsteuernachzahlungen kommt. Durch geschickte frühzeitige
Gestaltung und Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den
Ehegatten lässt sich daher leicht, einfach, und vor allem sicher,
Steuer sparen.


In der heutigen Folge stellen wir die Voraussetzungen der
Steuerbefreiung für die Übertragung des Familienheims auf den
Ehegatten vor und stellen die Vorteile gegenüber dem Erwerb von
Todes wegen beim überlebenden Ehegatten dar.


021 Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer - Steuern einfach sparen
beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für
das Erbe, die Erbschaft und Schenkung


Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze
für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer


022 Erbschaft / Schenkung - Steuern sparen beim Erben und
Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute
(Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer)


023 Erben: steuerfreie Übertragung des Familienheims (Eigenheim)
im Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht
Erbschaftsteuer sparen


weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/schenken-uebertragung-des-familienheims-eigenheim-auf-den-ehegatten-zu-lebzeiten-um-einfach-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-zu-sparen/


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Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke
wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu
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