Corona: Was Sie zu Änderungen im Insolvenzrecht, zur Anfechtung, zu Haftungsrisiken und Rückforderungen wissen sollten mit Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel

Corona: Was Sie zu Änderungen im Insolvenzrecht, zur Anfechtung, zu Haftungsrisiken und Rückforderungen wissen sollten mit Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel

Aufgrund von Corona, kann es verstärkt Firmen geben, bei denen die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Gesetzgeber hat daher auch im Insolvenzrecht Änderungen aufgrund von Corona beschlossen....
10 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Aufgrund von Corona, kann es verstärkt Firmen geben, bei denen
die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder
Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Gesetzgeber hat daher auch
im Insolvenzrecht Änderungen aufgrund von Corona beschlossen. Am
27.03.2020 fand eine Online Informationsveranstaltung mit dem
Titel „Corona Virus - Recht, Steuern und Wirtschaft“ statt. Als
Experte und Referent war unter anderem Herr Rechtsanwalt Dr.
Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, anwesend und
hat den Teilnehmern die Änderung im Insolvenzrecht erläutert. In
der heutigen Folge hören Sie zu diesem Thema einen Auszug aus dem
Webinar mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Staufenbiel.


Welche Änderungen hat es wegen Corona hinsichtlich der
Insolvenzantragspflicht gegeben?


Gibt es eine Vermutung bezüglich der Insolvenzantragspflicht?


Worauf sollte aufgrund der Vermutung geachtet werden und wie kann
ich Haftungsrisiken minimieren?


Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Beteiligten aufgrund der
Änderung des Insolvenzrechtes, z.B. hinsichtlich der Anfechtung,
Rückforderungen und der Gläubigerbenachteiligung?


Gelten die Änderungen im Insolvenzrecht auch für Unternehmen, die
nicht insolvenzantragspflichtig sind?


Gibt es Änderungen im Insolvenzrecht, wenn Gläubiger jetzt
Insolvenzanträge stellen?


Was sollte derzeit aufgrund der Änderung dokumentiert werden?


Wie wichtig ist dabei die Fortführungsprognose?


Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, dass wir
den Auszug aus dem Webinar in unserem Podcast veröffentlichen
durften.


028 Corona-Krise Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KUG):
Aktuelle Verfahrensvereinfachungen und häufige Fragen mit
Rechtsanwalt Ralph Leibecke


027 Corona Krise: Was Arbeitgeber und Eltern zum
Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem
Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von
Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag,
Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke


026 Corona-Krise: Was jeder zur Entschädigung für
Verdienstausfall bei Quarantäne wissen sollte, Voraussetzungen,
Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke


025 Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld
(KUG) wissen sollten, Vorausetzungen, Anzeige, Antrag, Berechnung
und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke und zahlreiche
Dokumente zum Download


Corona Virus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung,
Entschädigungen bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche
Fristen sind zu beachten und bei welcher Behörde beantrage ich
Erstattungen?


Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim
Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download


Zusammenstellungen von rechtlichen, wirtschaftlichen,
steuerlichen Hinweisen und Gesetzesänderungen,
Fördermöglichkeiten und Krediten im Zusammenhang mit der Corona
Krise sowie die Videoaufzeichnung und die Folien zum
Webinar


weiterlesen
https://www.vesting-stb.de/Corona-aenderungen-Insolvenzrecht-Anfechtung-Haftungsrisiken-Rückforderungen+


Der Rechtsstand der Informationen ist vom 27.03.2020. Änderungen
zeitlich nach dem 27.03.2020 können daher in dieser Folge nicht
berücksichtigt sein.


Viel Freude mit dieser Podcast Folge.


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gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke
wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu
einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung
er-setzen.


Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch
Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
auszuschließen.


Bis bald.


Ihre Sabine Banse-Funke

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