4 Steuertipps Erben/Schenken: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch geschickte Gestaltung sparen

4 Steuertipps Erben/Schenken: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch geschickte Gestaltung sparen

Erben und Schenken kann im Einzelfall hohe Steuerzahlungen auslösen. Bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer lassen sich durch frühzeitige geschickte Steuergestaltung hohe Steuerbelastungen vermeiden und dadurch können leicht und einfach...
11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Erben und Schenken kann im Einzelfall hohe Steuerzahlungen
auslösen. Bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer lassen sich
durch frühzeitige geschickte Steuergestaltung hohe
Steuerbelastungen vermeiden und dadurch können leicht und einfach
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden. Wir stellen
Ihnen hier einige Möglichkeiten vor, wie Sie einfach die
Belastung mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer senken können.


Verwandtschaftsgradabhängige Einordnung der Steuerfreibeträge,
der Steuerklassen und des Steuersatzes und Ausnutzung der
Steuerfreibeträge für die Schenkungsteuer und ein ergänzendes
Beispiel


Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sparen durch Verteilung des
Vermögens auf die Eheleute und ein ergänzendes Beispiel


Ausnutzung der  Erbschaftsteuerbefreiung für das vom
Ehegatten geerbte Eigenheim


Ausnutzung der Schenkungsteuerbefreiung für das vom Ehegatten
durch Schenkung erworbene Eigenheim


Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze
für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer


Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer – Steuern einfach sparen beim
Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das
Erbe, die Erbschaft und Schenkung


Erbschaft/Schenkung – Steuern sparen beim Erben und Schenken
durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute
(Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer)


Erben: steuerfreie Übertragung des Eigenheims (Familienheim) im
Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht Erbschaftsteuer
sparen


Schenken: Übertragung des Familienheims (Eigenheim) auf den
Ehegatten zu Lebzeiten, um einfach Erbschaftsteuer und
Schenkungsteuer zu sparen


weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/erben-schenken-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-durch-geschickte-gestaltung-sparen/


Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern
Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit
uns einen Termin.


Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010


Steuerberatung Vesting & Partner:
https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/


Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner:
https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/


Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen
des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog
https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite
https://www.vesting-stb.de/.


Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden
https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.


Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen
https://www.vesting-stb.de/podcast!


Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING,
Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!


Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5
Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes
freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps
und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit
noch mehr Zuhörer erreicht.


Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der
Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche
Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner
und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch
Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der
Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht
berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt.
Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen
Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene
steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu
keiner vertraglichen Bindung.


Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung,
die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren
andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr
generell auszuschließen.


Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

APHH
Hamburg
15
15
:
: