Elektro-Fahrzeuge: Überlassung, Übereignung, Erstattung von Ladestrom und Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (Nettolohnoptimierung)

Elektro-Fahrzeuge: Überlassung, Übereignung, Erstattung von Ladestrom und Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (Nettolohnoptimierung)

Über die verschiedenen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Bereich der Elektromobilität sprechen wir in der heutigen Folge. Der Einsatz der Elektro-Fahrzeuge, E-Fahrzeuge, Elektro-Dienstwagen oder...
12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Über die verschiedenen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten
durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Bereich der
Elektromobilität sprechen wir in der heutigen Folge. Der Einsatz
der Elektro-Fahrzeuge, E-Fahrzeuge, Elektro-Dienstwagen oder der
Hybridelektrofahrzeuge nimmt immer mehr zu. Der Gesetzgeber will
den Bereich der Elektromobilität fördern und hat Begünstigungen
im Einkommensteuergesetz geregelt, damit Arbeitgeber ihre
Arbeitnehmer in dem Bereich der Elektrofahrzeuge, Elektroautos
und E-Bikes begünstigt unterstützen können. Der Arbeitnehmer
erhält mehr Netto vom Brutto (Nettolohnoptimierung).


- elektrische Aufladung des Elektro-Fahrzeuges,
Hybridelektrofahrzeuges oder E-Bikes des Arbeitnehmers als
steuerfreier und sozialversicherungsfreier Vorteil vom
Arbeitgeber


- Wie wird die Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer
getragenen Stromkosten zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen,
Elektroautos und E-Bikes behandelt?


- Höhe der Erstattungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber
- steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung der
betrieblichen Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer


- 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung einer
elektrischen Ladevorrichtung und Zuschüsse vom Arbeitgeber an den
Arbeitnehmer sowie die Nutzung einer privaten elektrischen
Ladevorrichtung durch den Arbeitnehmer


- 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung eines
Fahrrades/E-Bikes an den Arbeitnehmer


https://www.vesting-stb.de/uebereignung-eines-dienstfahrrads-fahrrad-e-bike-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/


- Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung eines
Dienstfahrrades, E-Bikes oder Fahrrad an den Arbeitnehmer


https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/


- Merkblatt Internetseite Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und
die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer


https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/#Besteuerung_der_Ueberlassung_des_Fahrrades_E-Bikes_beim_Arbeitnehmer_bis_2018_und_2019_Umsatzsteuer_Aufladung_im_Betrieb_des_Arbeitgebers_Werbungskosten_Arbeitnehmer


Weiterlesen:
https://www.vesting-stb.de/elektro-fahrzeuge-ueberlassung-uebereignung-erstattung-von-ladestrom-elektrische-aufladung-und-ladevorrichtung-vom-arbeitgeber-an-den-arbeitnehmer/


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