Luftpumpe als Scheinwaffe - schon jetzt ein Strafrechtsklassiker!

Luftpumpe als Scheinwaffe - schon jetzt ein Strafrechtsklassiker!

13 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten

In Folge 22 von nachJuStiert wird wieder eine klausurverdächtige
Strafrechtsentscheidung kurzweilig präsentiert:





Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen
sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 28.3.2023 – 4 StR 61/23, JuS
2023, 694 (Jahn): Was ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des
schweren Raubs (§ 250 I Nr. 1 lit. a StGB), was ein sonstiges
Werkzeug (§ 250 I Nr. 1 lit. b StGB)? Wie sind Scheinwaffen
einzuordnen? Ist auch eine Luftpumpe eine Scheinwaffe in diesem
Sinne oder unterfällt sie schon der Labello-Rechtsprechung, die
objektiv völlig ungefährliche Gegenstände ausschließt? Und: Wie
ist der Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei § 250 II StGB zu
definieren?





Viel Spaß beim Podcast!





Zum Beitrag JuS 2023, 694 in beck-online:
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