Arbeitszeiten gestalten

Arbeitszeiten gestalten

Wie Betriebsräte Arbeitszeiten für die Beschäftigten gut regeln
23 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche
Regelung nicht besteht, über Beginn und Ende der täglichen
Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen – so
definiert es eindeutig § 87 Abs. 1 Nr. 2 des
Betriebsverfassungsgesetzes. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von
weiteren Regelungen, unter anderem im Arbeitszeitgesetz und im
Arbeitsschutzgesetz, die man als Betriebsrat kennen sollte. Soweit
die Papierform – doch wie sieht es in der Praxis zu diesem
komplexen Thema aus? Meine Kollegin Eva Maria Stoppkotte,
verantwortliche Redakteurin der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im
Betrieb«, hat dazu eine juristische Expertin ins Studio gebeten, um
mit ihr aktuelle Fragen zu klären. Dabei geht es nicht nur um den
Buchstaben des Gesetzes, sondern auch um die jeweils vor Ort
gelebten Arbeitszeitmodelle und wie Betriebsräte gute
Arbeitszeitvereinbarungen für ihre Beschäftigten in Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber erreichen können.

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