Freie Wahl des Gerichts bei Urheberverletzungen aus dem Ausland

Freie Wahl des Gerichts bei Urheberverletzungen aus dem Ausland

4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

“Dann treffen wir uns halt bei mir!”. Im Ausland erfreut sich die
Verletzung von Urheberrechten weiterhin  großer, wenngleich
trauriger Beliebtheit. Manchmal geht es dabei  kriminell zu,
oft aber auch nur unbedarft und fahrlässig. Wie man trotzdem zu
seinem Recht kommen kann, zeigt uns dieser Beitrag.
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Genannte Quellen:
- BGH Urteil vom 21.04.2016
(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75454&pos=0&anz=1)

- § 32 ZPO (https://dejure.org/gesetze/ZPO/32.html)
- OLG Brandenburg vom 28.11.2016
(http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160020197&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint)


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