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  4. Warum ihr nach Vertragsende nicht eigenmächtig den Franchisenehmer abschalten könnt
Die meisten Franchisegeber würden sich in diesem Fall vollkommen im
Recht fühlen: Der Franchisevertrag mit einem Franchisepartner
endet. Um sicherzustellen, dass er nicht "heimlich" weitermacht,
schalte ich alle systemtypischen Tools, Maschinen, Gegenstände aus
der Ferne ab. Klarer Fall, der Vertrag ist geendet, also kein Recht
zur Nutzung! Deshalb sollte der Partner auch nicht mehr
weiterarbeiten können.  Denkste! Franchiseanwalt Andreas
Frings von Busse & Miessen erklärt mir in dieser
Podcast-Episode, was es mit der "Verbotenen Eigenmacht" auf sich
hat. Das tut er am Beispiel des Vermieters eines E-Autos, der nach
außerordentlichem Vertragsende die Batterie des Fahrzeugs
abschalten lies. Somit war das Auto fahruntüchtig. Der BGH hat
entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist. 
Andreas und ich haben dieses Beispiel auf das Franchise übersetzt:
Es ist ein willkommenes Instrument im Franchise, gewisse
systemtypische Gegenstände, Werkzeuge, Maschinen an meinen Partner
zu vermieten. Weil ich auf diese Weise verhindern kann, dass der
Partner nach Vertragsende frei darüber verfügen kann. Nur, ich darf
diese "Digitale Eigenmacht" nicht ausspielen. Warum dem so ist und
warum der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum relevant ist,
das erfahrt ihr in dieser Episode.  Viel Spaß!
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„Warum ihr nach Vertragsende nicht eigenmächtig den Franchisenehmer abschalten könnt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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