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  4. Hinweisgeberschutzgesetz - Was jetzt wichtig ist
Ein Gespräch mit Stephan Seibel

Edward Snowden ist wohl der berühmteste
Whistleblower der Welt, deren Enthüllungen in
der "NAS-Affäre" für viel Wirbel sorgten. Doch
für seine Bekanntheit zahlte er einen hohen Preis, unter anderem
musste er ins Ausland flüchten und andere
Repressalien über sich ergehen lassen.

Doch Whistleblowing gibt es nicht nur im großen
Stil, sondern auch im Kleinen. Beispielsweise in KMUs oder
größeren Unternehmen. Das
Hinweisgeberschutzgesetz oder auch
Whistleblowergesetz, soll Menschen davor
schützen, wegen der Hinweisgabe an interne oder externe
Meldestellen bestraft oder benachteiligt zu werden. Das
Hinweisgeberschutzgesetz gilt ab dem 02.07.2023 und
stellt Unternehmen vor viele Fragen.

Um Klarheit in das Thema zu bringen, spreche ich mit Stephan
Seibel, der als Syndikusanwalt im Haus der
Arbeitgeberverbände in Kassel arbeitet und sich seit Monaten mit
dem Hinweisgeberschutzgesetz
beschäftigt. 

Wir sprechen darüber:

was Unternehmen jetzt unternehmen müssen, um den neuen
Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
nachzukommen,

worin der Unterschied zwischen internen und externen
Meldestellen liegt,

welche Strafen, ab wann bei Missachtung drohen und

wo Unternehmer:innen rechtssichere Unterstützung in der
Umsetzung bekommen.

Kontakt zu Stephan Seibel kannst du direkt über den
Internetauftritt des Arbeitgeberverbandes Nordhessen aufnehmen.
Zum Kontakt
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„Hinweisgeberschutzgesetz - Was jetzt wichtig ist“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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