BetriebsratHEUTE - Mindestlohn kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden
Der Mindestlohn ist sicher! Der Anspruch auf Mindestlohn kann
vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
17 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre angepasst. Dafür
für wurde extra eine Expertenkommission eingerichtet, die über
die Höhe des Mindestlohns entscheidet. In dem Gremium sitzen je
drei stimmberechtigte Vertreter von Gewerkschaften und
Arbeitgebern. Ende Juni tagte die Kommission.
Das Ergebnis: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2019 auf
voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde steigen.
Die Themen für Heute:
Worum ging es in dem Fall?
Was bedeutet das?
Wie hoch ist der momentane Mindestlohn?
Was ist die Empfehlung der Kommission an die Bundesregierung?
Was sind Ausschlussfristen?
Wie kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung sonst noch
ausgeschlossen werden?
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