BetriebsratHEUTE - Ausgeliehen: 18 Monate nach der AÜG-Reform
Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01.
Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer
bedeutet.
16 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01.
Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre
Leiharbeitnehmer bedeutet.
Die Themen für Heute
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Gibt es Ausnahmen?
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Festhaltenserklärung
Ist ein erneuter Einsatz möglich?
Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb
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