BetriebsratHEUTE - Verjährungsfristen für Arbeitnehmer-Ansprüche

BetriebsratHEUTE - Verjährungsfristen für Arbeitnehmer-Ansprüche

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel verstößt gegen das Transparenzgebot und ist insgesamt unwirksam. Erfahren Sie mehr zu diesem Fall in der heutigen Folge!
13 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche
Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1.
Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst,
verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der
Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR
162/18


Die Themen für Heute


Wann verjähren Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag?

Was ist eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist?

Was hat das MiLoG damit zu tun?

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