Der twitternde Betriebsrat
Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit
bringen, was er möchte...
9 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit
bringen, was er möchte.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018,
Az.: 5 TaBV 107/17
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Die Entscheidung des Gerichts
Fazit
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