Hinweisgeberschutzgesetz – Klappt es im nächsten Anlauf?

Hinweisgeberschutzgesetz – Klappt es im nächsten Anlauf?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sollte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der letzten Legislaturperiode der Großen Koalition wurde dies jedoch nicht...
16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sollte eigentlich bis
zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der letzten
Legislaturperiode der Großen Koalition wurde dies jedoch nicht
erreicht. Dies führte zu einem förmlichen
Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission gegen
Deutschland am 27. Januar 2022 aufgrund von Fristversäumnis. Am
17. März 2023 wurde die Richtlinie erneut im Bundestag
verabschiedet und wird am 27. März 2023 im Rechtsausschuss
besprochen. Eine Beschlussempfehlung für beide Initiativen ist
vorgesehen. Am 30. März findet die Abstimmung im Bundestag statt,
gefolgt von der Abstimmung im Bundesrat am 31. März. Rechtsanwalt
Tuncel Aytug und Rechtsanwalt Domenic Böhm tauschen sich über den
aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzsystems aus.


Themen in der heutigen Folge:


Sinn + Zweck

Aktueller Stand

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Wer kann Hinweisgeber sein?

Welche Meldeverfahren gibt es?

Was ist mit anonymen Meldungen? Wie sieht denn ein Schutz
aus?

Wie läuft ein internes Meldeverfahren grds. ab?

Was ist vom Schutz ausgenommen?

Für wen gilt das Gesetz?

Betrifft das die Mitbestimmung?



Webinarempfehlung aus dem Podcast:


Hinweisgeberschutzgesetz: https://www.waf-seminar.de/on534

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