Da ist das Ding – Beteiligungsrechte des Betriebsrats mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Da ist das Ding – Beteiligungsrechte des Betriebsrats mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems tangiert...
32 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das
Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Für die
Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn
die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems
tangiert viele mögliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Tobias Gerlach
besprechen, was der Betriebsrat nun tun muss oder sollte.


Themen in der heutigen Folge:


Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderung von einer Pflicht
zur Empfehlung bezüglich anonymer Hinweise

Die Zuständigkeit für die Einrichtung einer Meldestelle

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines
Hinweisgebermeldesystems 

uvm.



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar aus dem Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163

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