Böse WhatsApp - böses Erwachen!
In einem Arbeitsrechtsfall wurden Arbeitnehmer, die in einer
WhatsApp-Gruppe über Kollegen lästerten, fristlos gekündigt. Das
Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Kündigung für
unwirksam, da die Äußerungen in der geschlossenen...
20 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
In einem Arbeitsrechtsfall wurden Arbeitnehmer, die in einer
WhatsApp-Gruppe über Kollegen lästerten, fristlos gekündigt. Das
Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Kündigung für
unwirksam, da die Äußerungen in der geschlossenen Gruppe der
Vertraulichkeit unterlägen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG)
widersprach und forderte den Kläger auf, weitere Beweise
vorzulegen, um das Vertrauen in die Vertraulichkeit zu stützen.
Das BAG betonte, dass je heftiger die Äußerungen, desto eher
könnten sie den ursprünglichen Rahmen verlassen und den
Betriebsfrieden gefährden. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier
und Helmut Kuckartz beleuchten das Thema genauer.
Themen in der heutigen Folge:
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung
Arbeitsvertraglichen Nebenpflichten
Argumentation des BAG
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar: Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br129
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