Weder modern noch zeitgemäß: Entwurf zum Jagdgesetz Rheinland-Pfalz nicht verfassungskonform

Weder modern noch zeitgemäß: Entwurf zum Jagdgesetz Rheinland-Pfalz nicht verfassungskonform

Gebrochenes Versprechen
14 Minuten
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Beschreibung

vor 8 Monaten

Seit 2002 hat der Tierschutz ein verfassungsrechtliches Gewicht
in Deutschland. Das Staatsziel Tierschutz gilt gleichrangig wie
der Schutz des Eigentums und der Umwelt und der natürlichen
Lebensgrundlagen. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält den
an die Gesetzgebung gerichteten Gestaltungsauftrag, den
Tierschutz bei sämtlichen gesetzgeberischen Maßnahmen und
Tätigkeiten zu berücksichtigen. Im „Zukunftsvertrag
Rheinland-Pfalz 2021 – 2026“ heißt es noch, dass der „Tierschutz
in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung habe und daher
einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen
Landesverfassung.“ Dieses Versprechen wird mit dem vorliegenden
Regierungsentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes
Rheinland-Pfalz gebrochen, der durch die Verfassung an die
Gesetzgebung gerichtete Gestaltungsauftrag missachtet.

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