59: "Es wird immer ungewollte Schwangerschaften geben"

59: "Es wird immer ungewollte Schwangerschaften geben"

Über Schwangerschaftsabbrüche und "Werbung" dafür.
44 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Frauen (mit Gebärmutter, Eierstöcken etc.) können schwanger
werden – was, wenn das gar nicht gewollt war? In Deutschland ist
ein Schwangerschaftsabbruch eine Straftat, die aber unter
bestimmten Umständen nicht strafbar ist. Schwangerschaften können
medikamentös oder mit Eingriff abgebrochen werden. Sogenannte
"Lebensschützer*innen" bewerten das ungeborene Leben höher als
die Interessen der Schwangeren. Angehörige der Pro Choice-Seite
argumentieren, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Frau, vor
allem das über ihren Körper, schützenswerter ist. Wir
argumentieren aus feministischer Sicht und kommen zu dem Schluss,
dass Abbrüche ausnahmslos legal sein müssen. Nachdem wir viele
Argumente durchgehen, sprechen wir zuletzt auch noch über den
Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der "Werbung" für
Abtreibungen verbietet.


Relevante Normen im Strafgesetzbuch (StGB)

218 - Straftatbestand Schwangerschaftsabbruch

218a - Privilegierungstatbestand, also Regelungen für die
straflose Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs

219 - Beratung nach Schwangerschaftskonfliktgesetz

219a - Straftatbestand "Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft"





Spiegel-Übersicht zu Methoden von Abbrüchen


taz-Interview mit Kristina Hänel


Tagesspiegel-Artikel, 9 von 10 alleinerzogenen Kindern werden von
Frauen aufgezogen

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