Kann Urlaub zwischen Arbeitnehmern verschenkt werden? | BetriebsratHEUTE

Kann Urlaub zwischen Arbeitnehmern verschenkt werden? | BetriebsratHEUTE

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7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Gerade in Corona-Zeiten ergibt sich oft die Situation, dass
Arbeitnehmer mit betreuungspflichtigen Kindern z.B. wegen der
Kita- oder Schulschließungen keine Resturlaubs- bzw.
Überstundensalden mehr haben, um bei erneuten Schließungen die
Kinder betreuen zu können. Daher kommen manche Arbeitnehmer auf
die Idee, Teile ihres Urlaubs aus sozialer Sicht, diesen
Arbeitnehmern zu schenken. Doch können Urlaubs- bzw.
Überstundenansprüche zwischen Arbeitnehmern einfach verschenkt
werden?


Themen in der heutigen Folge:


Gesetz in Frankreich

Rechtsgrundlage in Deutschland

Unterschied zwischen gesetzlichen Mindesturlaub und
Überstunden



Weitere Informationen zum Thema:


Corona und Urlaub aktuell
https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus/corona-und-urlaub

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