Tschüss betriebliche Altersvorsorge!

Tschüss betriebliche Altersvorsorge!

Tschüss betriebliche Altersvorsorge!
7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Darf der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge streichen,
wenn man bei Betriebseintritt das 55. Lebensjahr erreicht hat?
Unsere Fachreferenten Arne Schrein und Niklas Pastille klären
euch über das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (21.09.2021) mit
dem Az: 3 AZR 147/21 auf.


Themen in der heutigen Folge:


Vollendung des 55. Lebensjahr, keine Diskriminierung wegen
Alters und Geschlecht

Altersgrenze verfolgt legitimes Ziel, ist angemessen und
erforderlich



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de//br164


Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128


Webinar Aktuelle Rechtsprechung:
https://www.waf-seminar.de/on336


 

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