Klassiker der Rechtsprechung: BAG auf Krawallkurs

Klassiker der Rechtsprechung: BAG auf Krawallkurs

Vertrauensvolle Zusammenarbeit?“ Aber sicher. Doch bereits in den achtziger Jahren hat das Bundesarbeitsgericht erkannt: Die betriebliche Mitbestimmung ist nichts für Feiglinge. Niemand jedenfalls zwingt den Betriebsrat zu einer...
17 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr


Vertrauensvolle Zusammenarbeit?“ Aber sicher. Doch bereits in
den achtziger Jahren hat das Bundesarbeitsgericht erkannt: Die
betriebliche Mitbestimmung ist nichts für Feiglinge. Niemand
jedenfalls zwingt den Betriebsrat zu einer
„Säusel“-Mitbestimmung. Es darf vielmehr „zur Sache“ gehen. Das
Gericht nannte es eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz der
Interessenvertretung“ (BAG v. 21.4.1983 –6 ABR 70/82 Rn. 36),
zu der der Betriebsrat aufgerufen sei. Was das im Einzelnen
bedeuten kann, erörtern die Rechtsanwälte Arne Schrein und
Niklas Pastille anhand aktueller Streitfragen der
vertrauensvollen Zusammenarbeit


Themen in der heutigen Folge:


So viel ist klar: Der Betriebsrat schuldet keine
„Friedhofsruhe“

Sachliche falsche und dramatisch abwertende Behauptungen:
Immer Unzulässig!

NEU: Wann ist eine Anschuldigung „haltlos“? (LAG
Hess.14.1.2022 –9 TaBV 34/12 Rn. 39



Seminarempfehlung aus dem
Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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