Firmen-LKW in Trümmern - wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet
hierfür. Das Arbeitsverhältnis ist auf Dauer angelegt, weswegen
damit zu rechnen ist, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer
gelegentlich Fehler unterlaufen. Angesichts der...
19 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet
hierfür. Das Arbeitsverhältnis ist auf Dauer angelegt, weswegen
damit zu rechnen ist, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer
gelegentlich Fehler unterlaufen. Angesichts der möglichen Höhe
eventueller Schäden könnte eine Haftung schnell zu einer
finanziellen Überforderung der Mitarbeitenden führen, weswegen
zum Schutz der Arbeitnehmer Haftungserleichterungen – das sog.
Prinzip des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs –
entwickelt wurden. Rechtsanwältin Maja Lukac und Frauke Hartmann
tauschen sich über die Grundsätze der beschränkten
Arbeitnehmerhaftung aus.
Themen in der heutigen Folge:
Haftung des Arbeitnehmers
Haftungserleichterung
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Haftungsminderung durch Mitverschulden
Haftungsbegrenzung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar aus dem Arbeitsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br129
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