SBV: Stellvertreter herangezogen? So beenden Sie’s!
Ab 101 schwerbehinderte Beschäftigten im Betrieb kann das
stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung von der
Vertrauensperson zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden (§ 178
Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Kann diese in der Praxis für...
13 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Ab 101 schwerbehinderte Beschäftigten im Betrieb kann das
stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung von der
Vertrauensperson zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden (§
178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Kann diese in der Praxis für die SBV
wichtige Entscheidung auch wieder „kassiert“ werden? Die
Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner klären es.
Themen in der heutigen Folge:
Das ist die „Heranziehung“ (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX)
Wie die Heranziehung wieder beendet werden kann
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar: Schwerbehindertenvertretung Teil 1
https://www.waf-seminar.de/br221
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