Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Ein Bezirksleiter in einem Getränkegroßbetrieb wurde außerordentlich gekündigt, weil ihm vorgeworfen wurde, Fantasiekunden zu erstellen und hohe Rabatte zu gewähren. Er gewann seine Kündigungsschutzklage. Dabei argumentierte er, dass seine...
24 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Ein Bezirksleiter in einem Getränkegroßbetrieb wurde
außerordentlich gekündigt, weil ihm vorgeworfen wurde,
Fantasiekunden zu erstellen und hohe Rabatte zu gewähren. Er
gewann seine Kündigungsschutzklage. Dabei argumentierte er, dass
seine Passwörter bekannt waren, andere Zugang zu den Computern
hatten und er zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub war.
Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter und Rechtsanwältin Lina
Goldbach erläutern die Gründe im folgenden Interview.


Themen in der heutigen Folge:


Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung

Betriebsrat und Kündigungen



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258

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