Kann der Betriebsrat Listen von Schwerbehinderten verlangen?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Betriebsräte
vom Arbeitgeber eine Liste der schwerbehinderten und
gleichgestellten Mitarbeiter verlangen können. Die
Belegschaftsvertretung muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) über...
18 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Betriebsräte
vom Arbeitgeber eine Liste der schwerbehinderten und
gleichgestellten Mitarbeiter verlangen können. Die
Belegschaftsvertretung muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) über diese Mitarbeiter informiert werden, um
sicherzustellen, dass die gesetzlichen Pflichten zugunsten dieser
Gruppe erfüllt werden. Das BAG bestätigte auch die Zuständigkeit
des Betriebsrats für leitende Angestellte in Bezug auf die
Förderung und Überwachung der Eingliederung schwerbehinderter
Menschen im Unternehmen. Rechtsanwalt Arne Schrein und
Rechtsanwalt Thomas Sperbel tauschen sich darüber aus.
Themen in der heutigen Folge:
Betriebsräte können eine Liste der schwerbehinderten und
gleichgestellten Mitarbeiter vom Arbeitgeber verlangen.
Die Belegschaftsvertretung hat Anspruch auf diese
Informationen gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 BetrVG.
Betriebsräte sind auch für leitende Angestellte zuständig, um
die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern und
sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt
werden.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br221
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