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Begeben Sie sich mit uns auf eine interessante Reise durch den Pflege-Dschungel!
Beschreibung
vor 1 Tag
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns den
brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für
massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese
sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten
pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen
Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu
höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen
im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch
zukommen könnte. Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert Das
bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das
Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget
und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis
eine Katastrophe. Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem
Beigeschmack Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld.
Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus –
rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr
bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses
Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel
(bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch
pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige
Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39
Euro Mehrleistung abgegolten sein. Überbrückungsbudget:
Verhinderungspflege nur noch professionell Das Überbrückungsbudget
ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für
professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine
private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder
Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2
und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung
stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum
für acht Wochen Kurzzeitpflege aus. Besonders dramatisch ist das
für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum
oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen
vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder
Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt.
Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum Der bisherige
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget
überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren
nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte
Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller:
Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und
anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr.
Was nicht verbraucht wird, ist verloren. Rentenkürzungen für
pflegende Angehörige Als wäre das nicht genug, werden auch die
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der
Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30
Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der
99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter
Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare
Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft. Beratung wird
umgebaut – und ausgehöhlt Der bisherige Beratungseinsatz durch
Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden.
Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den
Pflegekassen ang
brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für
massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese
sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten
pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen
Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu
höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen
im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch
zukommen könnte. Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert Das
bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das
Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget
und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis
eine Katastrophe. Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem
Beigeschmack Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld.
Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus –
rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr
bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses
Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel
(bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch
pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige
Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39
Euro Mehrleistung abgegolten sein. Überbrückungsbudget:
Verhinderungspflege nur noch professionell Das Überbrückungsbudget
ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für
professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine
private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder
Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2
und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung
stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum
für acht Wochen Kurzzeitpflege aus. Besonders dramatisch ist das
für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum
oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen
vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder
Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt.
Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum Der bisherige
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget
überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren
nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte
Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller:
Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und
anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr.
Was nicht verbraucht wird, ist verloren. Rentenkürzungen für
pflegende Angehörige Als wäre das nicht genug, werden auch die
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der
Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30
Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der
99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter
Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare
Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft. Beratung wird
umgebaut – und ausgehöhlt Der bisherige Beratungseinsatz durch
Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden.
Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den
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